Gewichtsfrage
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Abnehmspritze von der Steuer absetzen?

Unter Umständen ja, aber nur oberhalb der zumutbaren Belastung und mit dem richtigen Nachweis. Wird ein Arzneimittel außerhalb seiner Zulassung eingesetzt, verlangt § 64 EStDV ein amtsärztliches Gutachten, das vor Behandlungsbeginn vorliegen muss. Das Finanzgericht Sachsen-Anhalt wies deshalb 2025 eine Klage ab; die Revision ist beim Bundesfinanzhof anhängig.

§ 33 EStG · § 64 EStDV · BFH VI R 12/25 · Stand: 10/2026

Drei Monate Behandlung, rund 800 Euro Apothekenquittungen — und im Frühjahr die Frage, ob das Finanzamt sich daran beteiligt.

Die Antwort hängt an einem Blatt Papier. Nicht an der Höhe der Kosten, nicht am BMI, nicht am Arztbrief. An einem Nachweis, der ein bestimmtes Datum tragen muss — und zwar eines, das vor der ersten Packung liegt. Wer die Abnehmspritze von der Steuer absetzen will, braucht genau diesen Nachweis. Wer davon erst bei der Steuererklärung erfährt, kann es nicht mehr nachholen.

Abnehmspritze von der Steuer absetzen: was das Finanzamt anerkennt

Krankheitskosten gehören zu den außergewöhnlichen Belastungen nach § 33 EStG. Abziehbar sind sie nicht ab dem ersten Euro, sondern erst oberhalb der zumutbaren Belastung. Deren Höhe richtet sich nach dem Gesamtbetrag der Einkünfte, dem Familienstand und der Zahl der Kinder und liegt zwischen einem und sieben Prozent (§ 33 Abs. 3 EStG).

Praktisch bedeutet das: Die Kosten einer GLP-1-Behandlung von 3.000 bis 3.600 Euro im Jahr überschreiten diese Schwelle bei vielen Haushalten — bei anderen nicht. Es lohnt sich, alle Krankheitskosten eines Jahres zusammenzurechnen, nicht nur die Spritze.

Vorausgesetzt ist außerdem, dass eine Erkrankung behandelt wird. Reine Schönheitskorrekturen erkennt das Finanzamt nicht an. Adipositas ist eine Erkrankung; ein Wunschgewicht ist keine.

Der Nachweis, an dem die meisten scheitern

Welchen Beleg das Finanzamt verlangt, hängt davon ab, ob das Arzneimittel für die behandelte Erkrankung zugelassen ist. § 64 der Einkommensteuer-Durchführungsverordnung unterscheidet zwei Fälle.

Ist das Arzneimittel für die behandelte Erkrankung zugelassen?Ja — zugelassene IndikationNein — Off-Label-EinsatzÄrztliche Verordnunggenügt als Nachweis§ 64 Abs. 1 Nr. 1 EStDVRezept und Quittung aufbewahren§ 64 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. f EStDV
Der Nachweis richtet sich nach der Zulassung des Präparats, nicht nach der Höhe der Kosten. Quelle: § 64 Abs. 1 EStDV.

Die Tücke steckt im zweiten Fall: Ein amtsärztliches Gutachten oder eine Bescheinigung des Medizinischen Dienstes muss vor Beginn der Behandlung ausgestellt sein. Ein Dokument mit späterem Datum erfüllt die Anforderung nicht, so überzeugend es inhaltlich sein mag.

Gutachten hier ausgestellt→ wird anerkanntErste Packung · BehandlungsbeginnZeitSteuererklärung
Das Datum auf dem Gutachten entscheidet. Nachreichen ist nach dem Wortlaut der Vorschrift nicht vorgesehen.

Was das Finanzgericht Sachsen-Anhalt entschieden hat

Ein Kläger wollte die Kosten für Ozempic als außergewöhnliche Belastung abziehen. Das Finanzgericht Sachsen-Anhalt wies die Klage am 18. Juni 2025 ab (Az. 1 K 776/24).

Die Begründung: Ozempic sei zum maßgeblichen Zeitpunkt nicht zur Behandlung der Adipositas zugelassen gewesen. Damit handele es sich um eine wissenschaftlich nicht anerkannte Behandlungsmethode — und für die verlangt § 64 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. f EStDV den Vorab-Nachweis. Der Kläger hatte weder ein amtsärztliches Gutachten noch eine Bescheinigung des Medizinischen Dienstes vorgelegt.

Nicht rechtskräftig

Beim Bundesfinanzhof ist die Revision unter dem Aktenzeichen VI R 12/25 anhängig. Sie soll klären, ob das Vorab-Nachweiserfordernis bei zulassungsüberschreitender Anwendung gelockert werden kann. Bis dahin ist die Frage offen.

Mounjaro und Wegovy von der Steuer absetzen: gilt dasselbe?

Das ist der Punkt, an dem sich die Fälle unterscheiden — und an dem die meisten Darstellungen ungenau bleiben.

Das Urteil betraf Ozempic, ein Präparat, das ausschließlich für Typ-2-Diabetes zugelassen ist. Wer es zum Abnehmen einsetzt, nutzt es außerhalb der Zulassung. Wegovy und Mounjaro sind dagegen für die Gewichtsreduktion bei Adipositas zugelassen. Bei ihnen greift nach dem Wortlaut der Vorschrift der Regelfall: die ärztliche Verordnung als Nachweis.

Entschieden ist das aber nicht. Eine finanzgerichtliche Entscheidung, die das für Wegovy oder Mounjaro ausdrücklich feststellt, liegt nach unserer Recherche nicht vor. Denkbar bleibt, dass ein Finanzamt auch bei zugelassenen Präparaten argumentiert, im Vordergrund stehe die Lebensqualität — mit Verweis auf denselben Gedanken, der schon die Erstattung durch die Krankenkasse ausschließt.

Was Sie jetzt tun können

  1. Vor der ersten Packung klären, welcher Nachweis nötig ist. Bei einem Off-Label-Einsatz ist das amtsärztliche Gutachten die einzige Chance — und nur davor ausgestellt.
  2. Alles aufbewahren: Privatrezepte, Apothekenquittungen mit Datum und Präparat, ärztliche Verordnungen, Befunde zur Diagnose.
  3. Alle Krankheitskosten des Jahres zusammenrechnen, bevor Sie die zumutbare Belastung als unerreichbar abhaken.
  4. Bei Ablehnung Einspruch einlegen und das Verfahren ruhen lassen. Ist beim Bundesfinanzhof ein einschlägiges Verfahren anhängig — hier VI R 12/25 — ruht der Einspruch nach § 363 Abs. 2 Satz 2 AO kraft Gesetzes, bis dort entschieden ist.
  5. Steuerberatung einschalten, bevor Sie anfangen, nicht danach.

Ob günstigere Nachahmerpräparate diese Rechnung verändern, behandeln wir unter Generika der Abnehmspritze.

Häufige Fragen: Abnehmspritze von der Steuer absetzen

Reicht ein Attest meiner Hausärztin?

Bei einem für die Erkrankung zugelassenen Arzneimittel ja, dort genügt die ärztliche Verordnung. Beim Off-Label-Einsatz nicht: § 64 EStDV verlangt dort ausdrücklich ein amtsärztliches Gutachten oder eine Bescheinigung des Medizinischen Dienstes.

Wo bekomme ich ein amtsärztliches Gutachten?

Beim Gesundheitsamt Ihres Wohnorts. Die Terminvergabe dauert vielerorts Wochen — ein weiterer Grund, das vor Behandlungsbeginn anzustoßen.

Kann ich Kosten aus früheren Jahren nachträglich geltend machen?

Nur solange der jeweilige Steuerbescheid änderbar ist. Der fehlende Vorab-Nachweis lässt sich dadurch aber nicht heilen.

Kann ich Mounjaro von der Steuer absetzen?

Mounjaro ist in der EU als einziges Präparat für beide Anwendungsgebiete zugelassen — Typ-2-Diabetes und Gewichtsreduktion. Wer es innerhalb dieser Zulassung verordnet bekommt, befindet sich nach dem Wortlaut der Vorschrift im Regelfall: Die ärztliche Verordnung ist der Nachweis, ein amtsärztliches Gutachten verlangt § 64 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. f EStDV nur für Behandlungen außerhalb der Zulassung. Eine Gerichtsentscheidung speziell zu Mounjaro ist uns nicht bekannt; die Einordnung folgt aus dem Verordnungstext, nicht aus einem Urteil. Das ist keine Rechts- oder Steuerberatung.

Gilt das auch für die Abnehmpille?

Die Systematik ist dieselbe — auch für die Wegovy-Tablette. Maßgeblich ist, ob das Präparat für die behandelte Erkrankung zugelassen ist — nicht, ob es geschluckt oder gespritzt wird.

Quellen

  1. § 33 EStG — Außergewöhnliche Belastungen
  2. § 64 EStDV — Nachweis von Krankheitskosten
  3. Haufe: Abzug von Ozempic bei der Behandlung von Fettleibigkeit — FG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 18.06.2025, Az. 1 K 776/24, Revision BFH VI R 12/25
  4. Lohnsteuer kompakt: Abnehmspritze Ozempic — steuerliche Absetzbarkeit
  5. steuertipps.de: Kann man die Abnehmspritze bei der Steuer absetzen?
  6. § 363 AO — Aussetzung und Ruhen des Verfahrens
  7. § 34 SGB V — Ausgeschlossene Arznei-, Heil- und Hilfsmittel

Dieser Beitrag gibt den Stand der genannten Quellen wieder und ersetzt keine Steuerberatung. Gewichtsfrage ist keine Steuerkanzlei und darf keine steuerliche Beratung im Einzelfall erbringen. Wir verkaufen keine Arzneimittel und vermitteln keine Rezepte.