Zwei Dinge gehen bei diesem Thema regelmäßig durcheinander: die Haltbarkeit des ungeöffneten Präparats und die Zeit, die nach dem ersten Gebrauch bleibt. Die zweite Zahl steht in jeder Packungsbeilage — und sie ist von Präparat zu Präparat so unterschiedlich, dass eine Faustregel nicht funktioniert.
Vor dem Anbruch: Kühlschrank, aber nicht an die Rückwand
Bei allen Injektionspräparaten lautet die Vorgabe gleich: Lagerung im Kühlschrank bei 2 bis 8 °C, nicht einfrieren. Zwei Ergänzungen daraus sind im Alltag die wichtigsten, weil sie genau das betreffen, was Menschen falsch machen:
Im Kühlschrank (2 °C – 8 °C) lagern. Vom Kühlelement fernhalten. Ozempic nicht einfrieren. Die Penkappe aufgesetzt lassen, um den Inhalt vor Licht zu schützen.
Fachinformation Ozempic, Abschnitt 6.4
Die Fachinformation von Saxenda wird noch deutlicher und schreibt ausdrücklich: „Nicht in der Nähe des Gefrierfachs lagern.“ Gemeint ist die Stelle im Kühlschrank, an der die Temperatur unter null fallen kann — die Rückwand und das Fach direkt am Gefrierteil. Wer den Pen dorthin legt, riskiert genau das, was alle Dokumente verbieten.
Das ist der eine Punkt, an dem die Dokumente keinen Spielraum lassen. Die Fachinformation von Ozempic: „Einmal gefrorenes Ozempic darf nicht mehr verwendet werden.“ Die Gebrauchsinformation von Mounjaro: „Wenn der Pen eingefroren war, NICHT VERWENDEN.“ Es gibt in keinem der geprüften Dokumente eine Prüfung, ein Zeitfenster oder eine Ausnahme — es gibt nur die Entsorgung und ein neues Rezept.
Rybelsus, das Semaglutid in Tablettenform, fällt aus dieser Reihe heraus: „Für dieses Arzneimittel sind bezüglich der Temperatur keine besonderen Aufbewahrungsbedingungen erforderlich.“ Dafür gilt dort etwas anderes — die Tabletten sind „in der Original-Blisterpackung aufzubewahren, um den Inhalt vor Feuchtigkeit und Licht zu schützen“. Das Umfüllen in eine Wochenbox ist damit nicht vorgesehen.
Nach dem Anbruch: sechs Zahlen, keine Regel
Hier lohnt der Blick in die eigene Packungsbeilage, weil sich die Angaben nicht nur zwischen den Präparaten, sondern auch zwischen den Darreichungsformen desselben Präparats unterscheiden:
| Präparat | Nach dem ersten Gebrauch | Quelle |
|---|---|---|
| Ozempic, 4-Dosen-Pen | 6 Wochen bei unter 30 °C oder im Kühlschrank | Gebrauchsinformation, Stand 03/2026 |
| Ozempic, 8-Dosen-Pen | 8 Wochen bei unter 30 °C oder im Kühlschrank | Gebrauchsinformation, Stand 03/2026 |
| Mounjaro KwikPen | 30 Tage, danach entsorgen | Gebrauchsinformation, Stand 06/2026 |
| Mounjaro Fertigpen und Durchstechflasche | insgesamt bis zu 21 Tage ungekühlt unter 30 °C | Fachinformation, Abschnitt 6.3 |
| Saxenda | 1 Monat | Fachinformation, Abschnitt 6.3 |
| Rybelsus | keine Angabe — Tabletten im Blister | Fachinformation, Abschnitt 6.4 |
Die Gebrauchsinformation des Fertigpens mit Stand 07/2026 nennt „bis zu 28 Tage bei einer Temperatur von nicht mehr als 30 °C“ und ergänzt eine ungewöhnlich strenge Verwerfungsregel: entsorgen, wenn der Pen „Licht oder Temperaturen über 30 °C ausgesetzt war, länger als 28 Tage ungekühlt gelagert wurde oder gefroren war“. Die Gebrauchsinformation des FlexTouch-Pens mit Stand 02/2026 nennt dagegen sechs Wochen. Das spricht dafür, dass es sich um zwei verschiedene Darreichungsformen handelt — beweisen konnten wir das nicht. Maßgeblich ist der Beipackzettel in Ihrer Packung.
Im April 2026 wurde außerdem berichtet, dass die Kühlkettenvorgabe für die Auslieferung von Wegovy gelockert wurde: Das Präparat dürfe bei kontrollierten Temperaturen von bis zu 30 °C für bis zu 48 Stunden an Patientinnen und Patienten ausgeliefert werden. Die Fachpresse wies dabei ausdrücklich darauf hin, dass der Beipackzettel für Patienten dadurch nicht geändert wurde.
Am Flughafen: was tatsächlich in der Verordnung steht
Die maßgebliche Regel ist europäisch und gilt in Deutschland und Österreich gleichermaßen. Die Durchführungsverordnung (EU) 2015/1998 nimmt von der Flüssigkeitsbeschränkung ausdrücklich aus:
LAG, die während der Reise zu medizinischen Zwecken oder wegen besonderer diätetischer Anforderungen gebraucht werden, einschließlich Babynahrung.
Durchführungsverordnung (EU) 2015/1998, Anhang, Nummer 4.1.2.2
„LAG“ steht für Flüssigkeiten, Aerosole und Gele. Die Verordnung nennt für medizinische Flüssigkeiten keine Mengenbegrenzung und verlangt kein Attest. Was sie verlangt, ist die getrennte Kontrolle: Die Behältnisse sind „vor der Kontrolle dem Handgepäck zu entnehmen“ und gesondert zu prüfen. Der Flughafen Wien führt in seiner Übersicht Spritzen ausdrücklich als „erlaubt im Handgepäck“.
Das österreichische Gesundheitsportal geht einen Schritt weiter und formuliert eine praktische Empfehlung, die auch für Reisende aus Deutschland brauchbar ist: Medikamente gehören ins Handgepäck, weil es im Frachtraum „zu starken Temperaturschwankungen“ kommen kann; ein ärztliches Attest oder die Verschreibung sollte mitgeführt werden, und zwar „nicht nur auf Deutsch, sondern auch auf Englisch“, mit Handelsname und Wirkstoffname.
Das Attest ist nach den uns vorliegenden Dokumenten eine Empfehlung, keine rechtliche Voraussetzung. Zu Kühlakkus und Kühltaschen im Handgepäck haben wir dagegen keine datierte amtliche Aussage gefunden — weder in Deutschland noch in Österreich. Was sich belegen lässt, ist die andere Seite: Der Pen darf das Kühlelement nicht berühren, weil Einfrieren in allen Dokumenten das Aus bedeutet.
Über die Grenze: Deutschland und Österreich regeln es unterschiedlich
Auch hier lohnt die Trennung, weil die beiden Länder von entgegengesetzten Seiten kommen. Das deutsche Bundesministerium für Gesundheit formuliert eine Erlaubnis mit Obergrenze:
Reisende dürfen Arzneimittel bei der Einreise nach Deutschland in einer dem üblichen persönlichen Bedarf entsprechenden Menge mitführen. […] Als „üblicher persönlicher Bedarf“ ist in der Regel ein Bedarf von maximal drei Monaten […] anzusehen.
Bundesministerium für Gesundheit, Einfuhr von Arzneimitteln bei der Einreise nach Deutschland, Stand 2. Dezember 2025
Österreich beginnt umgekehrt: „Das Mitführen von Arzneiwaren durch Privatpersonen ist grundsätzlich verboten“ — und baut darauf Ausnahmen. Personen mit Wohnsitz in Österreich dürfen Arzneimittel für den persönlichen Bedarf mitführen; für im Ausland gekaufte Arzneimittel nennt die Verwaltung eine Grenze von bis zu drei Packungen je Arzneimittel.
Die bekannte Bescheinigung nach Artikel 75 des Schengener Durchführungsübereinkommens, die vor der Reise amtlich beglaubigt werden muss, betrifft Betäubungsmittel. Semaglutid, Tirzepatid und Liraglutid gehören nicht dazu. Für sie gilt die Regel zum persönlichen Bedarf — das ist der Punkt, an dem deutschsprachige Ratgeber am häufigsten danebenliegen.
Wohin mit Pen und Nadel
In Österreich ist die Lage eindeutig: Injektionsspritzen stehen auf der amtlichen Liste der Problemstoffe. „Spritzen und Nadeln müssen in stichfesten, fest verschlossenen Behältern abgegeben werden“, und zwar bei einer Problemstoffsammelstelle — in Wien zusätzlich am Mistplatz. Die Stadt Wien ergänzt eine praktische Auflage: keine spitzen Gegenstände zusammen mit Medikamenten in einem Behälter abgeben.
In Deutschland gibt es keine bundesweite Regel für diesen Fall. Die Fachempfehlung der zuständigen Arbeitsgruppe der Deutschen Diabetes Gesellschaft vom 14. August 2024 lautet, Nadeln „in einem durchstichsicheren, bruchfesten und verschließbaren Behälter“ zu sammeln und diesen verschlossen über den Hausmüll zu entsorgen, sofern die Kommune nichts anderes vorsieht. Leere Pens könnten nach Herstellerempfehlung ebenfalls in den Hausmüll.
Die Gebrauchsinformationen selbst sagen etwas anderes: „Entsorgen Sie Arzneimittel nicht im Abwasser oder Haushaltsabfall. Fragen Sie Ihren Apotheker, wie das Arzneimittel zu entsorgen ist.“ Beides steht so in datierten Dokumenten. Die Fachempfehlung bezieht sich zudem ausdrücklich auf Insulin-Pens; auf GLP-1-Pens übertragen haben wir sie. Im Zweifel entscheidet die Regel der eigenen Kommune — und die Apotheke weiß sie.
Die Restmenge im Pen
Ein Thema, das keine Lagerungsfrage ist, aber hierher gehört, weil es aus derselben Alltagsbeobachtung entsteht: Nach der letzten regulären Anwendung sieht man im Pen noch Flüssigkeit. Die Arzneimittelkommission der Deutschen Apotheker hat sich dazu zweimal geäußert.
Im Februar 2025 hielt sie fest, dass „die notwendige Überfüllung der Wirkstofflösung im Pen für Patienten den Eindruck erwecken [kann], dass auch nach vier erfolgreichen Anwendungen eine weitere (Rest-)Dosis enthalten sei, die jedoch nicht appliziert werden kann“. Im Januar 2026 folgte die Mitteilung, der Hersteller habe den Pen so verändert, dass nach der letzten Dosis kein sichtbares Restvolumen mehr verbleibt; bis dahin waren bei der Kommission 775 Meldungen aus Apotheken zu diesem Punkt eingegangen.
Die sichtbare Restmenge ist kein Bonus, sondern eine technisch notwendige Überfüllung. Der Pen ist für eine bestimmte Zahl von Anwendungen zugelassen; alles darüber hinaus liegt außerhalb dessen, wofür das Produkt geprüft wurde. Wir beschreiben deshalb weder Methoden noch Mengen — das ist keine Zurückhaltung aus Vorsicht, sondern die einzige Position, die sich mit den Dokumenten deckt.
Häufige Fragen
Wie lange ist die Abnehmspritze nach dem Anbruch haltbar?
Das hängt vom Präparat und sogar von der Packungsgröße ab: zwischen 21 Tagen und 8 Wochen. Die Tabelle weiter oben zeigt die Angaben; maßgeblich ist immer der Beipackzettel Ihrer Packung.
Was passiert, wenn die Abnehmspritze nicht gekühlt war?
Für angebrochene Pens nennen die Dokumente eine Obergrenze — meist 30 °C — und eine Frist. Wird beides überschritten oder war das Präparat gefroren, sagen alle geprüften Dokumente dasselbe: nicht mehr verwenden. Eine Möglichkeit, den Pen zu prüfen und dann doch zu benutzen, sieht keines vor.
Darf ich den Pen ins Handgepäck nehmen?
Ja. Die europäische Luftsicherheitsverordnung nimmt Arzneimittel von der Flüssigkeitsbeschränkung aus; sie müssen für die Kontrolle aus dem Handgepäck genommen werden. Der Flughafen Wien führt Spritzen ausdrücklich als im Handgepäck erlaubt.
Brauche ich ein ärztliches Attest?
Vorgeschrieben ist es nach den uns vorliegenden Dokumenten nicht. Das österreichische Gesundheitsportal empfiehlt es — auf Deutsch und Englisch, mit Handelsname und Wirkstoffname. Das kostet wenig und erspart Diskussionen.
Wie viel darf ich mitnehmen?
Für die Einreise nach Deutschland gilt der „übliche persönliche Bedarf“, in der Regel höchstens drei Monate. Österreich nennt für im Ausland erworbene Arzneimittel bis zu drei Packungen je Präparat.
Ich habe eine Anwendung verpasst — was jetzt?
Jede Gebrauchsinformation hat dazu einen eigenen Abschnitt, und die Regeln unterscheiden sich zwischen den Präparaten. Wir geben hier bewusst keine Zahlen wieder: Das gehört in die Packungsbeilage Ihres Präparats und in die Apotheke, nicht auf eine Ratgeberseite.
Quellen
- Zusammenfassung der Merkmale des Arzneimittels Ozempic, Unionsregister der Arzneimittel, Eintrag vom 31. März 2023, Abschnitte 6.3 und 6.4 (PDF)
- Gebrauchsinformation Ozempic 0,5 mg Injektionslösung im Fertigpen, PatientenInfo-Service, Stand 03/2026
- Gebrauchsinformation Wegovy Injektionslösung im Fertigpen, PatientenInfo-Service, Stand 07/2026
- Zusammenfassung der Merkmale des Arzneimittels Mounjaro, Unionsregister der Arzneimittel, Eintrag vom 22. August 2024, Abschnitte 6.3 und 6.4 (PDF)
- Gebrauchsinformation Mounjaro KwikPen, PatientenInfo-Service, Stand 06/2026
- Fachinformation Saxenda 6 mg/ml Injektionslösung im Fertigpen, Stand der Information 06/2025, Abschnitte 6.3 und 6.4 (PDF)
- Fachinformation Rybelsus (deutsche Fassung), Abschnitte 6.3 und 6.4 (PDF)
- Durchführungsverordnung (EU) 2015/1998 der Kommission, konsolidierte Fassung, Anhang Kapitel 4, Nummer 4.1.2.2
- Flughafen Wien AG: Verbotene Gegenstände — Übersicht zum Handgepäck
- Gesundheitsportal Österreich: Mit Medikamenten auf Reisen, letzte Aktualisierung 8. November 2023
- Bundesministerium für Gesundheit: Einfuhr von Arzneimitteln bei der Einreise nach Deutschland, Stand 2. Dezember 2025
- oesterreich.gv.at: Mitnahme von Arzneimitteln, letzte Aktualisierung 31. Juli 2026
- AG Diabetes, Umwelt und Klima der Deutschen Diabetes Gesellschaft: Information zur Entsorgung von Insulin-Pens, Version 0.2, Stand 14. August 2024 (PDF)
- oesterreich.gv.at: Problemstoffe, letzte Aktualisierung 1. Jänner 2026
- Stadt Wien: Altmedikamente richtig entsorgen
- Arzneimittelkommission der Deutschen Apotheker: Mounjaro KwikPen — Meldungen zur Entnahme der letzten Dosis, 4. Februar 2025
- Arzneimittelkommission der Deutschen Apotheker: Mounjaro KwikPen — modifizierte Pens ohne sichtbares Restvolumen, 20. Januar 2026
- APOTHEKE ADHOC: Lieferung — keine Kühlkette für Wegovy, 29. April 2026
Dieser Beitrag gibt wieder, was in den genannten Dokumenten steht. Er ersetzt weder die Packungsbeilage Ihres Präparats noch die Beratung in der Apotheke und enthält keine Dosierungsangaben, keine Anwendungsanleitung und keine Hinweise zur Verwendung von Restmengen. Maßgeblich ist immer die Gebrauchsinformation in Ihrer Packung. Gewichtsfrage verkauft keine Arzneimittel und vermittelt keine Rezepte.